4. Kaufentscheidung

Besteht großes Interesse an einer bestimmten Immobilie, kann ein Treffen mit dem Verkäufer arrangiert werden. Noch offene Fragen können direkt mit dem Verkäufer geklärt werden, es kann noch über den Preis der Immobilie gesprochen und eventuelle Details und Fristen können mündlich vereinbart werden.
Haben sich Käufer und Verkäufer geeinigt sind die Beantragung der OIB-Nummer und ggf. der Vorvertrag die nächsten Schritte.
Jede Person, die in Kroatien Rechtsgeschäfte mit notarieller Beurkundung abschließen will, benötigt eine Steuernummer, die sogennannte OIB-Nummer (Obsobni Identifkacijski Broj). Als Ausländer kann man entweder selbst eine neue OIB bei einem kroatischen Finanzamt beantragen oder dies durch eine beauftragte Person wie Anwalt oder Makler machen lassen. Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
– eine Fotokopie des Reisepasses
– Fragebogen mit Angaben zur Person
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