8. Abschluss des Hauptkaufvertrages

Zur Unterzeichnung des Hauptkaufvertrags finden sich Käufer, Verkäufer, Makler und auf Wunsch ein Dolmetscher im Büro des Notars ein. Vor der Beglaubigung des Kaufvertrags muss der Käufer seinen Reisepass beim Notar beglaubigen lassen. Kaufverträge über Immobilien in Kroatien müssen in kroatischer Sprache abgefasst werden, auch wenn die Parteien beispielsweise aus demselben Land kommen.
Verkäufer und Käufer unterzeichnen dann in Anwesenheit des Notars, Maklers und ggf. Dolmetschers den Kaufvertrag, den der Notar beglaubigt. Der Käufer muss bei der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht zwingend anwesend sein. Der Verkäufer hingegen muss vor dem Notar erscheinen.
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Hauptkaufvertrags ist auch die Begleichung des Restkaufpreises an den Verkäufer nötig. Der Transfer des Geldes sollte bei einer Bank durchgeführt werden. Sodann wird die Übergabe der Immobilien vollzogen.
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