Anders als in Mitteleuropa wird in Kroatien meist keine Exklusivität mit dem Makler vereinbart....
WeiterlesenNun sollte mit den nötigen An- und Ummeldungen begonnen werden. Dies können u.a. sein die...
WeiterlesenDie Vermarktungsbedingungen in Kroatien erschweren die Immobiliensuche im Internet, da online die...
WeiterlesenFür den Besichtigungsaufenthalt sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, denn erst die...
WeiterlesenBesteht großes Interesse an einer bestimmten Immobilie, kann ein Treffen mit dem Verkäufer...
WeiterlesenDie Kaufnebenkosten sollten mit 11-12% des Kaufpreises kalkuliert werden. Die wesentlichen...
WeiterlesenVor dem eigentlichen Hauptkaufvertrag wird in Kroatien häufig ein Vorvertrag abgeschlossen indem...
WeiterlesenDie Übergangsphase zwischen Vorvertrag und Hauptkaufvertrag kann, je nachdem welchen im Vorvertrag...
WeiterlesenZur Unterzeichnung des Hauptkaufvertrags finden sich Käufer, Verkäufer, Makler und auf Wunsch ein...
WeiterlesenDer Makler reicht den unterzeichneten Kaufvertrag und die zugehörigen Dokumente beim Gericht ein,...
WeiterlesenSeit 02.02.2009 sind für die Bürger und Firmen (nur GmbH) aus den Mitgliedstaaten der EU die besonderen Bedingungen abgeschafft und damit den kroatischen Bürgern gleichgestellt worden. Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, brauchen für den Kauf von Immobilien in Kroatien die Zustimmung des Justizministeriums. Diese Zustimmung bekommen auch nur die Bürger der Länder mit denen Kroatien den Vertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hat. .
Sie können uns mit der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie beauftagen indem Sie uns Ihre Kriterien z.B. über unser Anfrageformular oder telefonisch mitteilen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Falls Sie im Internet eine Immobilie entdeckt haben, die Ihnen gefällt, können wir diese auch gerne für Sie ausfindig machen und mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.
Wir möchten Ihnen eine Full-Service-Betreuung bieten von ganz von Anfang an bis hin zu den Erledigungen nach dem Immobilienerwerb. Sind sind zu keinem Zeitpunkt Ihres Weges zur eigenen Immobilie in Kroatien auf sich alleine gestellt, denn wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Hier sehen Sie eine kleine Auswahl unserer Serviceleistungen:
– Suche nach der Wunschimmobilie gemäß Ihren Kriterien (z.B. Wohnfläche, Ort, Entfernung zum Meer, Meerblick, Baustil, Pool, Anzahl der Zimmer etc.)
– Ermittlung des Immobilien-Marktwerts
– Vertragserstellung
– Hilfestellung bei Bankangelegenheiten (Kontoeröffnung, Darlehen etc.)
– Begleitung bei Notar-Angelegenheiten
– Beantragung der OIB-Nummer
– Einreichung der Unterlagen beim Grundbuch- und Katasteramt zur Durchführung der Eintragung der Eigentumsrechte
– Schlüsselübergabe für die bezugsfertige Immobilie
– Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten
– und vieles mehr
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Ja, wir sind wohl die einzige Immobilien-Agentur auf der Insel Krk mit einem komplett deutschsprachigen Ansprechpartner, der auch einzig und allein für die Betreuung unserer deutschsprachigen Kunden zuständig ist. Sie können unser Kontaktformular ausfüllen und absenden, dann werden Sie, je nach Wunsch, zurückgerufen oder wir werden uns per Email bei Ihnen melden. Oder rufen Sie uns einfach an unter der deutschen Telefonnummer 0173-581 55 50.
Die Immobilienpreise (€ pro m²) sind stark abhängig von der Lage und der Ausstattung der Immobilie. Sie können variieren von 1.000 € pro m² für ein einfaches, renovierungsbedürftiges Haus bis hin zu über 6.000 € pro m² für eine Luxus-Penthouse-Wohnung mit Panorama-Meerblick in Bestlage.
Der Marktwert einer Immobilie wird daher durch verschiedene Faktoren (z.B. Lage, Meerblick, Baujahr, Standort, Ausstattung etc.) bestimmt. Prinzipiell gilt: Je höher die Nachfrage, desto höher der Preis.
Den Kaufpreis einer Immobilie bestimmt hingegen der Verkäufer.
Der Marktwert und der Kaufpreis stimmen jedoch nicht immer überein. Eine gute Recherche und die Einschätzung eines Spezialisten einzuholen ist daher sehr zu empfehlen.
Das Recht eine Immobilie zu verkaufen hat jede natürliche oder juristische Person, die eine Immobilie rechtlich besitzt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem Firmensitz. Alle Personen, die ihren Besitz durch Eintragung in das Grundbuch oder eine andere Rechtsordnung nachweisen können, können daher ihre Immobilie auf dem Markt anbieten.
Sehr häufig werden die Immobilien über ein Immobilienmakler-Büro vor Ort angeboten. Es gibt aber auch einige Verkäufer, die von privat anbieten. Bei einem Immobilienkauf von privat ist immer Vorsicht geboten und es sollte ein ortsansässiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Jeder hat Zugriff auf das öffentliche Register in dem die lizenzierten Immobilienbüros eingetragen sind. Somit können Sie auch selbst überprüfen, ob Ihre ausgewählte Immobilienagentur alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, denn jede Agentur muss im Verzeichnis der Agenten-Immobilienvermittlungen in der kroatischen Wirtschaftskammer aufgelistet sein.
Nicht lizenzierten Immobilienbüros fehlt meist die nötige Ausbildung für diesen verantwortungsvollen Job.
Natürlich sind wir, die Domino Real Estate d.o.o., eine lizenzierte Immobilienagentur eingetragen im Verzeichnis der kroatischen Wirtschaftskammer und erfüllen die Bedingungen für die Abwicklung der Vermittlung im Immobilienverkehr in der Republik Kroatien.
Vor der Besichtigung einer oder mehrerer Immobilien füllen wir zusammen mit dem Kaufinteressenten ein Besichtigungsformular aus. In das Formular werden alle Immobilien eingetragen, die mit uns besichtigt werden.
Das Besichtigungsformular ist üblich in Kroatien, da Immobilien meist von mehreren Maklerbüros angeboten werden. Das Maklerbüro möchte sich damit absichern, dass die besichtigte Immobilie später nicht über ein anderes Maklerbüro gekauft wird.
Für den Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrags sowie das Verfahren der Registrierung des Eigentums wird nicht zwingend ein Anwalt benötigt.
Im Prinzip ist es sogar möglich den Kaufvertrag selbst zu verfassen, sowie auch die Eintragung der Eigentumsrechte an relevanten Institutionen selbst zu beantragen.
Wir jedoch arbeiten nur mit anwaltlich geprüften Verträgen.
Für individuelle Vertragsentwürfe und -anpassungen berechnen sich die Anwaltskosten durch gesetzlich vorgegebene Tarife.
Mit einem Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie übernehmen die Vertragsparteien die Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist den Hauptkaufvertrag abzuschließen. Der Vorvertrag setzt den Kaufpreis fest und hält diverse weitere wichtige Vereinbarungen schriftlich fest.
In der Regel liegt die Höhe der Anzahlung bei ca. 10 % des Kaufpreises. Sie wird zeitgleich mit dem Abschluss des Vorvertrags geleistet und dort als Vertragsbestandteil festgehalten. Die Anzahlung wird üblicherweise bei der Zahlung Kaufpreises bei Abschluss des Hauptkaufvertrags verrechnet. In den seltensten Fällen wird sie zurückgegeben und der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt.
Käufer und Verkäufer treffen sich zum Abschluss des Hauptkaufvertrages im Büro des Notars, sobald beide Seiten die vorvertraglichen Pflichten erfüllt haben. In Anwesenheit des Notars wird der Kaufvertrag von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Der Notar beglaubigt diesen und somit hat der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register in welchem die Grundstücke, grundstücksbelastende Rechte, die bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen eingetragen sind.
Nachdem der Hauptkaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis vollständig bezahlt worden ist werden die Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht. Die Bearbeitungszeiten können von Region zu Region sehr unterschiedlich sein. Für die Gemeinde Krk liegt die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß momentan bei ca. 2-4 Wochen.
Beide Vertragsparteien, d.h. der Käufer und der Verkäufer, zahlen die gleiche Vermittlungsprovision in Höhe von 3% + MwSt. des vertraglich vereinbarten Kaufpreises an die Immobilienagentur, sobald ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen ist.
Domino Real Estate d.o.o. berechnet die Provision nur dann, wenn ein Kauf zustande kommt. Kommt kein Kauf zustande sind unsere Serviceleistungen für Sie kostenlos.
Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer zu bezahlen und beträgt 4% des Kaufpreises.
Mit Abschluss des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet den Kauf dem zugehörigen Finanzamt zu melden.