9. Eintragung in das Grundbuch
Der Makler reicht den unterzeichneten Kaufvertrag und die zugehörigen Dokumente beim Gericht ein, um die Bewilligung zum Grundbucheintrag zu beantragen. Ähnlich der Auflassungsvormerkung erfolgt zunächst eine Grundbuchsperre auf den Namen des Käufers. Nach Erhalt der Bewilligung wird der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Die Immobilienerwerbssteuer wird berechnet und dem Käufer eine entsprechende Zahlungsaufforderung […]